Abrechnung privatärztlicher Leistungen:

 

Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über die Privatärztliche Verrechnungsstelle Büdingen Med

unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen 

und nach Abgabe einer Einverständniserklärung

 gemäß §4a des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

Sind Sie gesetzlich versichert und haben das Kostenerstattungsprinzip vereinbart, können Sie eventuell den erstattungsfähigen Anteil bei Ihrer Krankenkasse geltend machen. 

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.  


Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung erfolgen auf Kosten des Probanden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) . 


 

Gerne informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten.